Glossar

Frachregeln

Die Einhaltung der Fachregeln in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung ist für den Verarbeiter äußerst empfohlen. Dazu gehören auch die Anmeldung von Bedenken gegenüber dem Bauherren, wenn dieser eine nicht fachgerechte Ausführung wünscht. Im Falle eines Schadens oder einer Reklamation wird der Verarbeiter sich sonst in einem Sachverständigenverfahren nicht aus der Verantwortung nehmen können. Die Fachregeln werden im Zeitablauf jeweils immer wieder, entsprechend den zwischenzeitlich erworbenen praktischen Erkenntnissen und den weitergehenden theoretischen Forschungsergebnissen angepaßt. Somit ist eine ständige Weiterbildung nötig und erforderlich.

Zurück zur Liste